Wer mindestens einen erheblichen Betreuungsbedarf aufweist, bekommt von der Pflegekasse Geld für Betreuungsleistungen.
Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf sind z. B. Menschen mit einer Demenz oder einer geistigen Einschränkung. Dieses Geld kann nur für Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Unterschieden wird zwischen einem Grundbetrag (100,- € ) und einem erhöhtem Betrag (200,- €).