Die Pflegekassen in Deutschland fordern von jedem Versicherten, der Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, einen Beratungseinsatz.
Bei Pflegestufe 1 und 2 ist ein Beratungsbesuch halbjährlich notwendig. Bei Pflegestufe 3 vierteljährlich.
Die Kosten hierfür trägt Ihre Pflegekasse.